Sobald eine Buchung erfolgt, wird eine Reiseleistung verbindlich in Anspruch genommen. Aus der Buchung eines Urlaubs oder einer Reise resultiert ein Reisevertrag.
Dieser Vertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine besonders geregelte Vertragsart. Er richtet sich auf die Herbeiführung eines Erfolges, also die mangelfreie Durchführung einer Reise.
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